Aktuelles

Notfallbetreuung für die in kritischen Infrastrukturen tätigen Personen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020, und die Schließung von Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) angeordnet. Mit dieser Präventionsmaßnahme soll der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegengewirkt bzw. sie verlangsamt werden.

Grundsätzlich gilt damit für Sie als Eltern/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen.

In einer Übergangszeit, die es Ihnen ermöglichen soll, sich auf die Folgen der Schließungen einzustellen, werden für den Zeitraum vom 16.03 bis zum Ablauf des 17.03.2020 im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten Notfallbetreuungsangebote für Kinder, deren Eltern für diese beiden Tage noch keine eigene Betreuung organisieren konnten, vorgehalten.

Ab Mittwoch, 18.03.2020 können Schülerinnen und Schüler nur noch dann betreut werden,

  • wenn beide Eltern/ Erziehungsberechtigte oder ein alleinerziehendes Elternteil nachweislich in einem Beruf arbeiten, der zu der kritischen Infrastruktur nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gehört

und

  • wenn es keine anderweitige Notfallbetreuungsmöglichkeit gibt.

Die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zu in kritischen Infrastrukturen tätigen Personenkreisen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Das Angebot ist grundsätzlich beschränkt auf Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6. Ältere Kinder können nur im Ausnahmefall betreut werden, wenn dafür ein besonderer Grund nachgewiesen wird.

Alle anderen Kinder können dann nicht mehr in der Schule betreut werden.

Für die Inanspruchnahme eines Notfall-Betreuungsplatzes ist eine Arbeitgeberbescheinigung jeder/jedes Erziehungsberechtigten bzw. jeder Betreuungsperson über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz nach dem in Anlage 2 beigefügtem Muster zwingend erforderlich. Den Vordruck können Sie auch herunterladen unter  www.krefeld.de/corona.

Des Weiteren müssen Sie selber bestätigen, dass

  1. Ihr Kind bezüglich des Corona-Virus
    • keine Krankheitssymptome aufweist und
    • wissentlich nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome aufweist/aufweisen oder
    • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat/haben, das durch das Robert KochInstitut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und das Kind/die Kinder keine Krankheitssymptome zeigt/en
      und
  2. Sie keine Möglichkeiten des Homeoffice, mobilen Arbeitens bzw. eine Änderung der Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Eltern-Kind-Büros nutzen können, um die Betreuung sicherzustellen.

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Notfall-Betreuungsnotwendigkeiten für Schulkinder zu gewährleisten und eine Anwesenheit von Personen in den Schulen auf das Mindestmaß zu begrenzen, hat die Stadt Krefeld ein Online-Antragsverfahren entwickelt, mit dem alle notwendigen Angaben und Bescheinigungen eingereicht werden können. Die Inanspruchnahme der von Ihnen benötigten Notfallbetreuung beantragen Sie bitte ausschließlich unter www.krefeld.de/corona. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag inklusive der Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig vor dem benötigten Betreuungsbeginn vorliegt.

Sollten einzelne Eltern nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugangs verfügen, können sie sich telefonisch unter Tel. 86-3000 an die Stadt wenden.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie zeitnah Rückmeldung, ob nach den vorgegebenen Kriterien ein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht und Sie somit für Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten. Dabei wird Ihr Kind nach Möglichkeit in der Schule betreut, die es gewöhnlich besucht.

Zur Vermeidung unnötiger Infektionsrisiken bitten wir Sie dringend, ausschließlich die o.a. Antragswege zu nutzen und sich erst dann in der Schule einzufinden, wenn bestätigt ist, dass für Ihr Kind einen Notfall-Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird kein Essen angeboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher ausreichend Verpflegung mit.

Sollten Schulen aus Infektionsschutzgründen vollständig geschlossen werden müssen, bleiben diese von den obigen Ausführungen unberührt. In ihnen kann in einem solchen Fall an dieser Schule auch keine Notfallbetreuung angeboten werden. Die hierzu betreffenden Maßnahmen werden in einem solchen Fall durch den Fachbereich Gesundheit vorgegeben.

Sobald ergänzende Informationen vorliegen, geben wir diese über die Schulleitungen schnellstmöglich an Sie weiter und werden sie auf der Internetseite www.krefeld.de veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maas                                                                   Koblenz-Lüschow

Fachbereich Schule                                            Schulaufsicht

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